· Unabhängige Beratung des Bauherrn bei der Vorbereitung und bei der Realisierung von Investitionsvorhaben - Entscheidungsgrundlagen (Kosten/Nutzen, Sensitivitätsanalysen, Machbarkeitsstudien, Finanzierungsprüfung…).
· Gesamtkonzepte, Standortwahl, Verfahrenswahl.
· Generalplanung, Projektierung und verfahrenstechnische Auslegung.
· Umbau und technische Nachqualifizierung von bestehenden Anlagen.
· Ausschreibungen, Angebotsbewertung, Vertragswesen (Werkverträge).
· Überwachung der Detailprojektierung, der Herstellung, der Montage und der Inbetriebnahme.
· Überwachung des Probebetriebes und des Garantienachweises.
· Bauüberwachung
· Projektsteuerung, Kosten- Termin- und Qualitätskontrolle.